Wichtiger Hinweis für Praktikantinnen und Praktikanten
Alle Personen ab 14 Jahren, die ein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege absolvieren und dabei mit minderjährigen Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Bitte achtet bei der Beantragung unbedingt darauf, ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und nicht das normale Führungszeugnis.
Leider gab es bereits Fälle, in denen versehentlich ein normales Führungszeugnis beantragt wurde und die Praktikantinnen und Praktikanten deshalb letztendlich nicht am Praktikum teilnehmen durften.
Um solche Situationen und einen unnötigen Ausfall des Praktikums zu vermeiden, weise ich vorsorglich ausdrücklich darauf hin.